Bis zum Erlass der Reichsjustizgesetze im Jahre 1877 gehörte das damalige Fürstentum Lippe mit seinen Rechtseinrichtungen zu den wenigen Ländern, in denen noch Behörden zugleich mit der Verwaltung und der Rechtssprechung beauftragt waren. In Preußen dagegen war schon seit 1808 die Trennung der Verwaltung von der Justiz durchgeführt worden. Die Reichsjustizgesetze gaben Lippe die Möglichkeit, ebenfalls unabhängige Gerichte einzurichten.
Die strikte Trennung von Justiz und Verwaltung wurde in Lippe mit Inkrafttreten des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes auf allen Ebenen vollzogen.
In dem Ausführungsgesetz vom 24. März 1879 zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 hob Fürst Woldemar mit Zustimmung des Landtags die bis dahin zahlreichen lippischen Stellen, an denen Recht gesprochen wurde, auf.
Als unabhängige Gerichte wurden Amtsgerichte eingerichtet, und zwar nach eingehenden Verhandlungen in Detmold, Horn, Lage, Oerlinghausen, Salzuflen, Lemgo, Hohenhausen, Alverdissen und Blomberg.

Akte aus dem Jahre 1909Das Amtsgericht Detmold nahm seine Tätigkeit mit Inkrafttreten des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 auf.
Für das gesamte Fürstentum Lippe wurde ein Landgericht mit dem Sitz in Detmold gebildet.
Gemäß Staatsvertrag vom 4. Januar 1879 zwischen Lippe und Preußen wurde das Oberlandesgericht in Celle als Obergericht weiterhin bestellt. Das Oberlandesgericht Celle wirkte in dem vereinbarten Sinne bis 1944, als Lippe im Zuge der Kriegsereignisse dem Oberlandesgericht Hamm unterstellt wurde.

Der Sprengel des Amtsgerichts Detmold umfasste bei seiner Einrichtung:
Die Stadt Detmold und das bisherige Amt Detmold.
Aus dem bisherigen Amt Lage die Bauernschaften Augustdorf, Hörste (teilweise), Pivitsheide V. H. und V. L., Nienhagen (mit Ausnahmen), Heiden (mit Ausnahmen), Hedderhagen, Dehlentrup, Oettern-Bremke, Trophagen und Bentrup.
Die Forstbezirke der Oberförsterei Lopshorn.

Besetzt wurde das Amtsgericht Detmold zunächst mit 2 Amtsrichtern und einem "Hilfsamtsrichter", der aber auch den Titel "Amtsrichter" führte.

1894/1895 wurde die 3. Amtsrichterstelle aufgehoben, der zum Amtsgericht Detmold gehörende Teil der Bauernschaft Heiden dem Amtsgericht Lage, der Anteil an der Bauernschaft Hörste dem Amtsgericht Oerlinghausen und die Bauernschaften Bentrup, Trophagen und Hörstmar dem Amtsgericht Lemgo zugeordnet wurden.

Der große Arbeitsanfall zwang jedoch 1913 zur Wiedereinrichtung der 3. Richterstelle.

Ende der 30er Jahre, vor allem aber während des 2. Weltkriegs, ergriffen die Nationalsozialisten zahlreiche Maßnahmen zur "Vereinfachung" der Rechtspflege. Dadurch sank die Geschäftstätigkeit der Amtsgerichte erheblich und ein großer Teil der Bediensteten konnte für den Kriegseinsatz verwendet werden. Mitte 1943 waren schließlich nur noch die Amtsgerichte Detmold, Lemgo und Bad Salzuflen als Vollgerichte tätig.

Das Amtsgericht Detmold hatte die Sprengel der Amtsgerichte Blomberg, Horn und Lage mitzubetreuen.

In jüngerer Zeit wurden im Zuge von Verwaltungsvereinfachungen die Bezirke der Amtsgerichte Horn (1970), Lage und Oerlinghausen (1979) dem Amtsgerichtsbezirk Detmold eingegliedert.