Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie bleibt für das Amtsgericht Detmold Leitlinie, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Abständen und Hygiene einzuhalten:
Dies bedeutet folgendes:
- Anträge sollen nach Möglichkeit schriftlich – per Post, Telefax oder über den Hausbriefkasten – eingereicht werden.
- Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierzu wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
- Besucher müssen im Rahmen der Einlasskontrollen zur Risikoeinschätzung eine mündliche Selbstauskunft abgeben.
- Im Gerichtsgebäude gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- In allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Amtsgerichts ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Einlasskontrolle ist ein entsprechender Schutz auf Aufforderung abzunehmen. In den Sitzungen gelten die Anordnungen der Vorsitzenden.
- Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, wo es die Prozessordnung so vorsieht. Informationen zu konkreten Terminen können auch der Rubrik „Das Gericht“ > „Sitzungstermine“ der Webseite des Amtsgerichts entnommen werden.
- In den Verhandlungssälen wird für ausreichend Abstand zwischen den Anwesenden gesorgt, oder es sind andere Schutzvorrichtungen installiert. Aus diesen Gründen finden auch deutlich weniger Zuschauer in den Sälen Platz.
- Im Gebäude stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge.
Publikumszeiten bei dem Amtsgericht Detmold sind täglich von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie zusätzlich montags von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
In Angelegenheiten der Beratungshilfe Sie den Antrag auch gerne schriftlich stellen.