Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes regelt von vorneherein, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.

Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt.

richterliche Geschäftsverteilung

übrige Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung der nichtrichterlichen Dienste werden durch die Behördenleitung festgelegt.

Richter und Rechtspfleger sind für Sie grundsätzlich nicht direkte Ansprechpartner. Für Ihr Anliegen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Serviceeinheiten zur Verfügung.

Um telefonisch den richtigen Ansprechpartner zu erreichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Wenn Sie bereits in Ihrer Angelegenheit von uns einen Schriftsatz erhalten haben

Entnehmen Sie bitte die Telefondurchwahl dem Briefkopf.

Ist ein Mitarbeiter mal nicht vor Ort so werden die Gespräche automatisch an die zuständige Vertretung weitergeleitet.

Wenn Ihnen bisher kein Schriftsatz von uns in der Angelegenheit vorliegt

Welche Abteilung für Ihr Anliegen zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Rubrik Aufgaben / Abteilungen.

Dort finden Sie auch die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners im Amtsgericht Detmold.

Gerichtsvollzieher

Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher richten Sie bitte an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle unter der Anschrift:

Amtsgericht Detmold

- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -

Postfach 1163

32701 Detmold

Nähere Informationen auch über die Zuständigkeit der Gerichtvollzieher erhalten Sie unter der Rubrik Gerichtsvollzieher.