Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Die Nutzung eines Online-Services führt weder zu einer (schnelleren) Terminvergabe noch erübrigt sich das persönliche Erscheinen beim Gericht oder bei einem Notar/einer Notarin. Sie müssen zusätzlich noch mit Servicegebühren rechnen, die vom Online-Anbieter separat erhoben werden.