Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise "Amtsgericht (mit oder ohne Ort eines Gerichts)", "Handels- und Gewerberegister", "RegisterPortal", "Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen" oder auch "Industrie & Handelsregister" auf.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Bei aktuell auftretenden gefälschten Rechnungen lautet der Kontoinhaber häufig "Handelsregister" und es handelt sich um ein Konto im Ausland (Litauen - die IBAN beginnt mit "LT"). Die Justiz unterhält keine Auslandskonten !
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts).
Ferner wird davon abgeraten, die angegenen E-Mail-Adressen zu verwenden.