Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise "Amtsgericht (mit oder ohne Ort eines Gerichts)", "Handels- und Gewerberegister", "RegisterPortal", "Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen" oder auch "Industrie & Handelsregister" auf.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Bei aktuell auftretenden gefälschten Rechnungen lautet der Kontoinhaber häufig "Handelsregister" und es handelt sich um ein Konto im Ausland (Litauen - die IBAN beginnt mit "LT"). Die Justiz unterhält keine Auslandskonten !

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts).

Ferner wird davon abgeraten, die angegenen E-Mail-Adressen zu verwenden.

Betrugsversuche mit Abwandlungen der sogenannten "Enkeltricks"

In der Vergangenheit ist es an diesem Gericht zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde in einem Telefonat missbräuchlich der Name oder die E-Mail-Adresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher/in) oder die Telefonnummer des Amtsgerichts verwendet. Die Angerufenen wurden aufgefordert im Rahmen eines Inkassoverfahrens Geld über die Bank Western Union zu überweisen, um so das Verfahren zu erledigen.

Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter zu vergewissern. Die bei dem Amtsgericht Detmold tätigen Gerichtsvollzieher/innen und sonstigen Mitarbeiter/innen werden niemanden per Telefon auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ein Bankkonto zu begleichen!